Accessoire und Komplizen sind zwei rechtliche Begriffe, die sich auf die Personen beziehen, die bei einem Verbrechen unterstützt haben. Der Hauptunterschied zwischen Accessoire und Komplizen besteht darin, dass das Zubehör eine Person ist, die ein Verbrechen wissentlich und freiwillig unterstützt. Ein Zubehör kann ein Komplize oder ein Abettor sein. Ein Komplize ist eine Person, die dem Schulleiter vor oder während des Verbrechens hilft, während ein Abettor eine Person ist, die dem Verbrecher nach dem Verbrechen hilft. Dies ist der wichtigste Unterschied zwischen Zubehör und Komplizieren.
Eine Person, die im Verbrechen eines anderen schuldig ist, indem er wissentlich und freiwillig den Verbrecher vor oder nach dem Verbrechen hilft. Somit kann ein Zubehör ein Komplize oder ein Abettor sein. Zubehör wird definiert als,
„Einer, der, ohne bei der Begehung einer Straftat anwesend zu sein, einer solchen Straftat schuldig ist, nicht als Hauptdarsteller, sondern als Teilnehmer, wie mit Kommando, Rat, Anfall oder Verschleierung; entweder vor oder nach der Tatsache oder der Kommission.” - Wests Enzyklopädie des amerikanischen Rechts
Nach dieser Definition kann eine Person, die dem Verbrechen hilft, indem er ein Fluchtauto fährt, bei der Planung hilft, Waffen zur Verfügung stellt, den Tätern ein Alibi zur Verfügung stellt oder den Täter versteckt hat. Ein Accessoire ist normalerweise nicht am Tatort anwesend, aber er ist sich bewusst, dass ein Verbrechen begangen wurde oder begangen wird.
Ein Komplize ist eine Person, die ein Verbrechen wissentlich und freiwillig unterstützt. Dieser Begriff kann definiert werden als,
„Einer, der wissentlich, freiwillig oder absichtlich und mit gemeinsamer Absicht und kriminellem Zweck, der dem Haupttäter geteilt wird, einen anderen erteilt oder ermutigt, ein Verbrechen zu begehen oder zu unterstützen oder zu versuchen, bei seiner Planung und Hinrichtung zu helfen.” - Websters New World Law Dictionary
Aus diesen Definitionen,. Ein Komplize muss nicht am Tatort anwesend sein, aber er ist immer noch des Verbrechens schuldig. Zum Beispiel kann ein Angestellter der Bank den Plan der Bank und des Tresors an eine Bande von Räubern geben. Obwohl dieser Mitarbeiter möglicherweise nicht am Tatort anwesend ist, ist er ein Komplize, da er auch des Verbrechens schuldig ist. Ein Komplize kann auch am Tatort anwesend sein, aber seine Rolle im Verbrechen kann gering sein. Zum Beispiel sichern eine Person das Opfer mit Seilen, während die andere mit ihm ein Messer erstochen hat. Hier kann die Person, die das Opfer erstochen hat, der Schulleiter und derjenige, der das Opfer gefesselt hat. Trotz ihrer Anwesenheit oder Abwesenheit werden sie als gleichermaßen schuldig an dem Verbrechen angesehen. Daher kann ein Komplizen die gleiche Anklage und Bestrafung wie der Hauptkriminalität haben.
Zubehörteil: Accessoire ist normalerweise während des Verbrechens nicht vorhanden.
Der Mitschuldige: Komplize kann während des Verbrechens anwesend sein oder nicht.
Zubehörteil: Zubehör kann weniger Gebühren und Strafen erhalten.
Der Mitschuldige: Komplizen können die gleichen Gebühren und Strafen wie der Haupttäter erhalten.
Zubehörteil: Ein Zubehör hilft dem Schulleiter normalerweise vor oder nach dem Verbrechen.
Der Mitschuldige: Ein Komplize hilft dem Schulleiter vor und während des Verbrechens.
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