Unterschied zwischen Zusammenfassung und Anklageverbrechen

Unterschied zwischen Zusammenfassung und Anklageverbrechen

Zusammenfassung vs Anklageverbrechen

Zusammenfassende Straftat und anspruchsvolle Straftat sind zwei Begriffe, die unterschiedlich verwendet werden sollten, um unterschiedliche Ideen zu bedeuten. Eine veranschauliche Straftat ist eine schwerwiegendere Straftat als eine zusammenfassende Straftat und kann nach einer vorläufigen Anhörung nur wegen einer Anklage gegen eine Anklage vorgenommen werden, die ohne den Angeklagten nicht gehört werden kann. Tatsächlich hat der Angeklagte in der Tatsache in Prüfungen wegen anklageiger Straftaten das Recht auf ein Gerichtsverfahren. Eine zusammenfassende Straftat hingegen bezieht sich auf das Verfahren ohne die üblichen Rechtsformalitäten.  Im Gegensatz zu den Versuchen in anklageer Straftat ist hier der Prozess in Abwesenheit des Angeklagten zu hören. Es wird auch mit der Namenszusammenfassung Justiz bezeichnet.

Es wird eine summarische Verurteilung bezeichnet, wenn die Verurteilung von einem Richter oder Richter ohne Jury vorgenommen wird. Andererseits hat der Angeklagte im Fall der verklagten Straftat das Recht auf ein Gerichtsverfahren. Dies ist der Hauptunterschied zwischen Zusammenfassung und Anklagevergehen.

Eine zusammenfassende Straftat hingegen bezieht sich auf eine Straftat im Rahmen eines zusammenfassenden Gerichts. Einige Straftaten wie Vergewaltigung und Mord gelten als sehr schwerwiegend, dass sie nur wegen einer Anklage am Crown Court vor Gericht gestellt werden können, wobei ein Richter zwischen einer Vielzahl von Verurteilungsbefugnissen wählen kann. Dies ist auch einer der wichtigsten Unterschiede zwischen zusammenfassender Straftat und anspruchsvoller Straftat.

In einigen Ländern werden die angesehenen Straftaten durch andere Gerichte vor Gericht als in Neuseeland berücksichtigt. In diesem Land wird eine Vergewaltigung oder eine Mordbeschuldigung vor dem Obersten Gericht.

Es ist wichtig zu beachten. Dies sind die Unterschiede zwischen Zusammenfassung und anklagebaren Straftaten.